Nun sind sie raus, die Vorranggebiete für Windenergieanlagen. Zwar erst im Entwurfstadium und noch nicht rechtssicher aber eine erste Weichenstellung ist gemacht. Dennoch können die in der Planung weit fortgeschrittenen Anlagen im „Hummelluckenwald“ und im „Alttaner Wald“ weiter geplant und auch außerhalb der Vorranggebiete gebaut werden. Deshalb haben wir zum Schutz des Wurzacher Beckens und zur Sicherung des Europadiploms des Wurzacher Riedes einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eins Rechtsgutachtens beauftragt.